Zwei junge Männer haben eine schreckliche Tat begangen, die selbst erfahrene Justizbeamte schockiert hat. An Weihnachten letzten Jahres ließen sie eine 58-jährige Wienerin nur 150 Meter von ihrer Haustür entfernt liegen, nachdem sie sie brutal geschlagen, vergewaltigt und bestohlen hatten. Vor Gericht versuchten sie, ihre abscheulichen Taten als „Mutprobe“ und „Notwehr“ darzustellen, doch der Schöffensenat urteilte eindeutig gegen sie.
Die Frau erlitt schwere Verletzungen, darunter einen verschobenen Nasenbruch, einen gebrochenen Knöchel und zahlreiche Blutergüsse. Die medizinischen Gutachten widerlegten die Behauptungen der Angeklagten und bestätigten die Aussagen des Opfers. Es war eine unvorstellbare Tortur, die die Frau durchmachen musste.
Während der eine Täter die Frau schlug, vergewaltigte der andere sie. DNA-Spuren belegten eindeutig ihre Beteiligung an der abscheulichen Tat. Obwohl einer der Angeklagten zunächst versprach, „reinen Tisch“ zu machen, zeigte er im Verlauf des Prozesses keinerlei Reue oder Einsicht.
Die 58-jährige Frau musste vor Gericht die grausamen Details ihrer Misshandlung schildern. Sie erinnerte sich mit zitternder Stimme an den Moment, als sie bewusstlos auf der Wiese lag, während die Täter sie einfach liegen ließen. Erst ein Passant alarmierte die Polizei und Rettungskräfte, als er die Frau entdeckte.
Während die Frau im Krankenhaus um ihr Leben kämpfte, nutzten die Täter skrupellos ihre Bankomatkarte, um Zigaretten, Lebensmittel und Handyzubehör zu kaufen. Trotz ihres Geständnisses wurden sie in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Eva Brandstetter verhängte jeweils zwölf Jahre Haft für die Täter, wobei einem von ihnen auch eine dreimonatige bedingte Strafe widerrufen wurde.
Diese abscheuliche Tat wird als besonders schockierend angesehen, nicht nur aufgrund des Übermaßes an Gewalt, sondern auch aufgrund der Feigheit und Rücksichtslosigkeit der Täter. Das Opfer wurde zu einer Entschädigung von 14.620 Euro verurteilt, und die Täter müssen nun für ihre Verbrechen büßen.