7. Oktober 2024

Aktivistin gewinnt Klage nach intimer Untersuchung.

Vor dem Landesgericht wurde erneut ein Fall von übergriffen verhandelt, bei dem eine Klimaaktivistin betroffen war. Es wurde berichtet, dass die Aktivistin nach einem Protest in Polizeigewahrsam von einer Polizistin im Intimbereich abgetastet worden sein soll, ohne dass hierfür ein rechtlicher Grund vorlag. Das Verwaltungsgericht beurteilte diese Handlung als rechtswidrig, was bereits das dritte gewonnene Verfahren dieser Art für die Aktivisten der Letzten Generation darstellt.

Die betroffene Aktivistin in diesem Fall ist die 25-jährige Jelena Saf. Ähnliche Vorfälle wurden auch bereits bei der 23-jährigen Aktivistin Laila Fuisz verzeichnet, die im vergangenen Jahr erfolgreich gegen die rechtswidrigen Maßnahmen der Polizei vorgegangen war. In beiden Fällen wurde festgestellt, dass das Abtasten im Intimbereich sowie das Auffordern zum Herunterziehen der Unterhose durch die Polizei rechtswidrig waren.

Der Anwalt Clemens Lahner äußerte sich zu diesem Fall und betonte, dass sowohl das Abtasten durch die Kleidung hindurch als auch das Offenlassen der Tür beim Verlassen des Raumes als rechtswidrig angesehen wurden. Jelena Saf hatte laut Lahner nicht ausreichend Zeit, sich wieder anzuziehen, was dazu führte, dass sie von anderen Personen im unbekleideten Zustand gesehen werden konnte.

Jelena Saf äußerte sich nach dem Gerichtsurteil zurückhaltend und wies darauf hin, dass solche Missstände im Umgang der Polizei mit Bürgern durch ihre Proteste aufgedeckt werden. Sie betonte, dass diese erniedrigenden Maßnahmen der Polizei vermieden werden könnten, wenn die Regierung endlich Maßnahmen zum Klimaschutz ergreifen würde.

Der Anwalt Lahner fügte hinzu, dass das Gesetz auch für die Polizei gelte und nicht an der Schwelle zum Polizeianhaltezentrum enden dürfe. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Landesverwaltungsgericht bereits in ähnlichen Fällen festgestellt hat, dass polizeiliche Maßnahmen wie Nacktuntersuchungen rechtswidrig sind.

In einem früheren Fall wurde ein 24-jähriger Aktivist dazu gezwungen, seine Unterhose auszuziehen, da die Polizei vermutete, dass sich Superkleber in seiner Unterwäsche befand. Dieser Fall wurde ebenfalls vor Gericht erfolgreich angefochten.