Ein 80-jähriger Wiener muss sich vor Gericht verantworten, da seine deutlich jüngere Ehefrau angeblich Cannabis aus ihrer gemeinsamen Wohnung im 10. Bezirk verkauft hat. Ihm wird der Besitz von über einem Kilo Suchtgift zur Last gelegt. Der Mann äußerte sich klar über seine Gattin und bezeichnete sie als „Trottel“. Begleitet von seiner Frau nahm der Pensionist auf der Anklagebank Platz, um sich dem Suchtgiftprozess zu stellen.
Die ungewöhnliche Situation sorgte für Aufsehen im Wiener Landesgericht, da in der Wohnung des Ehepaars 1,5 Kilo Cannabis und eine beträchtliche Summe Bargeld sichergestellt wurden. Doch die Verteidigungsstrategie des Anwalts schloss jugendlichen Leichtsinn als Ausrede aus. Trotzdem betonte er, dass es sich hier nicht um gefährliche Drogendealer handele, die vor Gericht stünden.
Die Motivation der jüngeren Frau hinter dem Verkauf war angeblich, ihren Eigenbedarf zu finanzieren. Der 80-jährige Ehemann beteuerte jedoch, nichts davon gewusst zu haben und distanzierte sich von den Aktivitäten seiner Frau. Er kam mit einer Diversion davon.
Die Ehefrau wurde wegen gewerbsmäßigem Drogenhandel zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Der Richter zweifelte an der Rechtfertigung des Eigenbedarfs und betonte, dass die jüngere Frau für ihre Handlungen verantwortlich sei. Der Verteidiger wies darauf hin, dass es nicht immer von Vorteil sei, wenn die Frau deutlich jünger sei, da man sie nicht von solchen Aktivitäten abhalten könne.