13. Dezember 2024

„Gerichtspolster: Tore gemacht, nichts geschenkt“

Die offizielle Torsammlung von Fußball-Legende Toni Polster mit der Österreichischen Nationalelf weist 44 Treffer auf. Doch laut Polster und seinen Anwälten fehlen in dieser Bilanz drei entscheidende Tore, die in den Jahren 1984, 1987 und 1988 erzielt wurden. Der Österreichische Fußball-Bund (ÖFB) betrachtet diese Treffer als „inoffiziell“, da sie in Spielen gegen Liechtenstein, Tunesien und Marokko gefallen sind.

Polster, auch bekannt als „Toni Doppelpack“, hat nun rechtliche Schritte eingeleitet, um die Anerkennung dieser Tore zu erwirken. Er argumentiert, dass die Spiele offiziell waren, da sie im Nationalteam-Dress und unter der Aufsicht von FIFA-Schiedsrichtern stattfanden. Seine Anwälte, Manfred Ainedter und Alexander Hiersche, unterstützen ihn dabei.

Der Streitpunkt liegt darin, dass Marokko und Tunesien diese Spiele in ihren Statistiken führen, während der ÖFB sie als inoffiziell deklariert hat. Polster fordert daher, dass seine Treffer auf 47 erhöht werden, um seinem tatsächlichen Leistungsniveau gerecht zu werden.

Die Verhandlung vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen in endete vorerst ergebnislos, da der ÖFB darauf beharrt, dass die Bedingungen für eine Anerkennung nicht erfüllt seien. Der Richter wird nun Rechtsfragen klären und sechs Zeugen anhören, um eine Entscheidung zu treffen.

Es ist wahrscheinlich, dass dieser Fall in die nächste Instanz gehen wird, da sowohl Polster als auch der ÖFB auf ihren Standpunkten beharren. Trotzdem bleibt zu hoffen, dass eine Lösung gefunden wird, um Polsters Leistungen angemessen anzuerkennen.