Ein kurzer Anruf genügte, um einen 35-jährigen Mann vor das Wiener Schwurgericht zu bringen. Während des Gesprächs, das nur wenige Minuten dauerte, ergossen sich unsagbare Drohungen und Beschimpfungen gegen seine eigene Schwester, begleitet von dem erschreckenden Ausruf „Heil Hitler“. Die Schreitirade des Angeklagten war von solcher Intensität, dass sie die 43-jährige Frau so sehr verängstigte, dass sie nicht einmal zum Begräbnis ihres Vaters gehen konnte.
Die Geschworenen und Prozessbeobachter zuckten immer wieder zusammen, während der Angeklagte sichtlich peinlich berührt war, als der Mitschnitt des etwa 10-minütigen Anrufs vorgespielt wurde. Der Anruf führte letztendlich dazu, dass der Mann nun vor einem Schwurgericht in Wien stand. Neben den Anklagen wegen gefährlicher Drohung und Nötigung verstieß er auch gegen das Verbotsgesetz.
Die wüsten Drohungen, die kurz vor Weihnachten ausgesprochen wurden, standen in starkem Kontrast zu dem sonstigen Charakter des 35-Jährigen. Er versuchte den Richter zu überzeugen, dass sein Verhalten durch den übermäßigen Alkoholkonsum an dem Tag, an dem sein Vater starb, erklärt werden könne. Er bezeichnete seinen Vater als seine wichtigste Person und sein Ein und Alles. Dennoch war sein Verhalten inakzeptabel, als er seine Schwester beschimpfte, bedrohte und sogar Gewalt gegen sie und ihren Mann androhte.
Der Mann bekannte sich schuldig und beteuerte, dass er sich für sein Verhalten schäme. Dennoch scheint sein Verhalten nicht völlig untypisch zu sein, wie Informationen über seinen Lebensstil und seine Vorstrafen zeigen. Der Streit zwischen ihm und seiner Schwester wurde durch das in Aussicht stehende Erbe ihres Vaters angeheizt, obwohl letztendlich wenig zu erben war.
Die Geschworenen sprachen ihn vom Vorwurf der Wiederbetätigung frei, jedoch wurde er wegen der anderen Anklagepunkte zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt, wovon zwei in Haft verbüßt werden müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.