7. Oktober 2024

„Terrorhelfer erneut angeklagt: „Sie sind Mörder““ – Zweite Runde

Ein Jahr nach dem Attentat sitzen die drei Terrorhelfer des Attentäters erneut im Großen Schwurgerichtssaal in , wo sie ihre langen Haftstrafen verbüßt haben. Ein Geschworenengericht entscheidet nun über die Höchststrafen, während die Verteidigung einen Stellvertreterprozess kritisiert. Die Staatsanwältin verdeutlicht den Geschworenen, dass die Männer den IS-Schützen beim Terroranschlag unterstützt haben und somit als Mörder durch Beitrag gelten. Die Schuldsprüche sind rechtskräftig und werden in der neuerlichen Verhandlung nicht mehr diskutiert.

Die Anklage sieht die Männer als Teil der terroristischen Vereinigung, da sie durch ihre Ideologie den Anschlag unterstützten. Der Oberste Gerichtshof hob die Schuldsprüche wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung aufgrund von Verfahrensfehlern auf. Die Staatsanwältin betont die Wichtigkeit eines korrekten Verfahrens in einem Rechtsstaat.

Die Verteidiger müssen sich auch mit dem Terroranschlag auseinandersetzen, bei dem vier Menschen starben. Ein Anwalt fordert aufgrund der langen Verfahrensdauer eine Reduktion der Haftstrafe seines Mandanten. Ein anderer Anwalt kritisiert die Konstruktion einer Verschwörung durch die Behörden nach dem Tod des Attentäters.

Die drei Terrorhelfer bestreiten die Vorwürfe der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation. Ein Urteil wird für den 24. April erwartet, bei dem auch über die Strafhöhen neu entschieden wird. Trotz möglicher Freisprüche werden die langjährigen Haftstrafen voraussichtlich bestehen bleiben.