12. Dezember 2024

Unschuldiger Jungpapa saß zwei Monate in U-Haft.

Nur wenige Tage nach der Geburt seiner Tochter fanden sich die Handschellen um die Handgelenke eines 31-jährigen Mannes in . Die , die sich daraufhin entfaltete, klingt fast zu absurd, um wahr zu sein: Der Mann, der den 31-Jährigen im Jahr 2023 beinahe tödlich erstochen hatte, beschuldigte den frischgebackenen Vater aus der Haft heraus fälschlicherweise des Drogenhandels. Unglaublicherweise glaubte ihm die Staatsanwaltschaft Linz. Im Gerichtssaal 32 im Landl flossen am Freitag Freudentränen, eine seltene Erscheinung. Der Angeklagte, nach einem klaren Freispruch, umarmte seine Frau und die erst zwei Monate alte Tochter.

Drei Tage nach der Geburt des Babys wurde die Mutter mit dem Neugeborenen aus dem Krankenhaus entlassen. Zur gleichen Zeit klickten die Handschellen in Wien- unerwartet zu. Der 31-Jährige verbrachte quälende Wochen in Untersuchungshaft, und die Anklage der Staatsanwaltschaft Linz war für ihn ein wahrer Albtraum. Die Vorwürfe basierten allein auf der Aussage seines ehemaligen Jugendfreundes, der ihm aus Eifersucht Unwahrheiten unterstellte.

Der Verteidiger Philipp Wolm berichtete in seinem Plädoyer von einem Mann, der glaubte, dass sein Mandant eine Affäre mit seiner Frau hatte. Der Streit eskalierte im Januar 2023, als der Mann auf den Angeklagten einstach. Der „Freund“ wurde wegen versuchten Mordes verurteilt und erhielt damals zehn Jahre Haft. Am Freitag wurde der bedrohlich wirkende Mann aus der Justizanstalt Stein als Zeuge vorgeführt, um die Anschuldigungen gegen das damalige Opfer zu bestätigen. Er behauptete, dass der Jungvater ihm vier Kilogramm Kokain gegeben habe, von denen er die Hälfte weiterverkauft und den Rest selbst konsumiert habe.

Der Angeklagte war verzweifelt im Prozess: „Ich habe ihm nie etwas gegeben. Ich glaube, er behauptet es nur aus Eifersucht, weil ich ein schönes Familienleben führe.“ Es gab keinerlei Beweise außer den Aussagen des damaligen Täters. Anwalt Wolm betonte, dass ein Freispruch die einzige angemessene Entscheidung sei, da der unschuldig inhaftierte Mann eine Entschuldigung und Wiedergutmachung verdiene. Als Richter Peter Sampt den Freispruch verkündete, atmete der Angeklagte erleichtert auf und eilte zu seiner Frau und seiner kleinen Tochter, die die ersten beiden Monate ihres Lebens ohne ihren Vater verbringen mussten. Die geringe Haftentschädigung kann diese verlorene Zeit nicht zurückbringen.