14. November 2024

Wien: Bande erpresste Mitschüler um Schutzgeld.

Im Landesgericht wurde erneut ein Fall aus dem Tatort Reumannplatz verhandelt. Zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren sollen dort einen Raub begangen haben und wurden daher in Untersuchungshaft genommen. Zusammen mit drei weiteren Jugendlichen stehen sie vor Gericht. Im Verlauf des Prozesses werden schockierende Details über das Verhalten der Angeklagten bekannt. Drei der Burschen sollen ihre Mitschüler monatelang tyrannisiert haben. Ein 15-jähriger Klassenkamerad berichtet von seinem Martyrium: „Wenn du mir jede Woche zwei Euro gibst, dann verteidige ich dich vor Schlägen und schlage dich nicht.“ In der 3C einer Mittelschule in -Landstraße spielten sich laut Anklage und Zeugen unglaubliche Szenen ab. Die Opfer berichten von ständigen Schikanen, Beleidigungen und körperlichen Attacken durch die Angeklagten.

Mehrere Zeugen schildern einen gewaltdominierten Schulalltag, in dem auch Mädchen geschlagen und zur Zahlung von Schutzgeld gezwungen wurden. Die Richterin Katharina Adegbite-Lewy erfährt, dass die Gewalttaten fast täglich stattfanden. Die meisten der Anklagepunkte betreffen Übergriffe gegen Mitschüler. Die Jugendlichen auf der Anklagebank nehmen den Prozess scheinbar nicht ernst und zeigen sich unbeeindruckt. Die Richterin ermahnt sie, da ihnen Raub, Erpressung, schwere Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen werden.

Ein Angeklagter gibt zu, dass er die Taten als Spaß empfand und nicht wusste, dass sie so ernst genommen werden würden. Fotos von den Verletzungen der Opfer sowie Videos, die für soziale Medien wie TikTok oder Instagram aufgenommen wurden, belegen die Brutalität der Angriffe. Es stellt sich die Frage, wo die Lehrer während der Pausen waren, wenn solche Gewalttaten stattfanden. Die Angeklagten geben an, dass die Übergriffe in den Pausen stattfanden, als die Lehrer nicht in der Nähe waren.

Besonders bedrückend ist der Fall des jüngsten Angeklagten, der als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Österreich kam und nun mit 14 Jahren strafmündig ist. Er kann weder lesen noch schreiben und benötigt daher eine intensive Einzelbetreuung. Trotz seiner schwierigen Vergangenheit äußert er den Wunsch, nach seiner Haftentlassung wieder zur Schule zu gehen. Die Urteile des Schöffensenats stehen noch aus.