Nach seiner strafrechtlichen Verurteilung am 5. September 2023 gab der ehemalige TV-Star Florian Teichtmeister seinen ersten öffentlichen Auftritt vor Gericht. Der frühere Burgschauspieler erschien am Montag um 9 Uhr vor dem Arbeits- und Sozialgericht, gekleidet in einem schwarzen Anzug und vertreten von Anwalt Manfred Arbacher-Stöger. Diesmal steht er einer Klage des Burgtheaters gegenüber, das den Schauspieler auf knapp 100.000 Euro verklagt.
Arbacher-Stöger stellte die Frage, warum das Burgtheater nicht reagiert hat, als die Vorwürfe gegen Teichtmeister bekannt wurden. Robert Beutler, kaufmännischer Geschäftsführer der Burgtheater GmbH, verteidigte die Entscheidung des Hauses und erklärte, dass Teichtmeister angekündigt hatte, seine damalige Lebensgefährtin zu verklagen.
Teichtmeister zeigte sich bei dem Gerichtstermin schlanker und konzentrierter als zuvor. Er gab zu, dass er gehofft hatte, dass eine Diversion möglich wäre, und dass er mit der Polizei kooperiere, um die Vorwürfe zu klären. Er gestand, dass er nicht sofort reinen Tisch gemacht hatte, da ihm zum damaligen Zeitpunkt die Einschätzung für das wahre Ausmaß der Vorwürfe fehlte.
Die Rolle des Schauspielers in dem Stück „Nebenan“ wurde nach seiner Anklage ersatzlos gestrichen. Teichtmeister betonte, dass es möglich gewesen wäre, die Rolle innerhalb von fünf Tagen umzubesetzen. Die geforderte Schadenssumme von 94.949 Euro umfasst abgesagte Vorstellungen, neu gedruckte Programmhefte und Rechtsanwaltskosten.
Im Jänner 2023 wurde Teichtmeister angeklagt, nachdem bei einer Hausdurchsuchung Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger auf seinem Besitz gefunden wurden. Die Burg entließ ihn daraufhin, und er wurde zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Teichtmeister unterzog sich strengen Auflagen, darunter forensischer Psychotherapie, psychologischer Behandlung und Bewährungshilfe. Er musste außerdem die Abstinenz von Alkohol und Drogen nachweisen.