27. Juli 2024

Österreich erschüttert von zwei Kriminalfällen.

Neue Einzelheiten zu den grausamen Verbrechen, die die Öffentlichkeit erschüttern: Ein Dreifachmord in einem Erotikklub und die gefilmte Gruppenvergewaltigung eines zwölfjährigen Mädchens haben internationale Aufmerksamkeit erregt. Die „Kronen Zeitung“ enthüllt nun weitere Informationen zu den schockierenden Taten.

Der mutmaßliche Täter des Dreifachmordes, der afghanische Asylwerber Ebadullah A., betrat nach einem Moschee-Besuch ein Asia-Studio mit dem klaren Ziel zu morden. Er begründete seine Tat damit, dass Prostituierte unter dem Deckmantel des Satans stehen würden und er im Koran den Auftrag zum Dschihad gelesen habe. Vor der Tat kaufte er drei Messer mit unterschiedlich langen Klingen in einem Supermarkt. Im Club stach er dann brutal auf zwei chinesische Frauen und die Besitzerin ein, insgesamt fast 100 Mal. Die Überlebende wird die Todesschreie ihrer Kolleginnen nie vergessen.

Der Anwalt des mutmaßlichen Täters beschreibt diesen als eine „zerbrochene Seele“ und einen „bedauernswerten Kranken“, der angeblich durch Magie und Zauberei zu der Tat getrieben wurde. Ein Psycho-Gutachten soll nun klären, ob er zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war und damit über die Haftdauer entscheiden.

Die des zwölfjährigen Mädchens, das Opfer einer Gruppenvergewaltigung wurde, ist ebenso erschütternd. Von ihrem ersten Freund in einer Parkgarage missbraucht, wurde sie sechs Monate lang von verschiedenen Tätern vergewaltigt und gefilmt. Die Verdächtigen, darunter auch Minderjährige, gehören einer Multikulti-Bande an und haben ein verstörendes Frauenbild aus einer muslimischen Parallelgesellschaft.

Die Mutter des Mädchens hat selbst die mutmaßlichen Täter im Internet ausfindig gemacht und Anzeige erstattet. Obwohl die Staatsanwaltschaft bisher keine ausreichenden Haftgründe sieht, müssen die Verdächtigen möglicherweise doch vor Gericht. Da sie unter das Jugendstrafrecht fallen, droht ihnen nur die Hälfte der Höchststrafe für Erwachsene. Die Justiz muss nun über das weitere Vorgehen und eine mögliche Anklage entscheiden.