22. Oktober 2024

68-Jährige stirbt bei Brandstiftung: 13 Jahre Haft.

Im späten November brachen in einem Wohnheim für psychisch Kranke in verheerende Flammen aus, die tragischerweise zum Tod einer 68-jährigen Bewohnerin führten. Der mutmaßliche Brandstifter, ein 23-jähriger ehemaliger Bewohner der Einrichtung, behauptete, von Stimmen angewiesen worden zu sein, das Feuer zu legen. Doch ein psychiatrisches Gutachten entlarvte diese Aussage als Schutzbehauptung, da der junge Mann als voll zurechnungsfähig eingestuft wurde.

Die Staatsanwältin schilderte vor Gericht eindringlich die schrecklichen Ereignisse der Nacht, in der der Feueralarm ausgelöst wurde und eine Bewohnerin verzweifelt um Hilfe rief. Trotz aller Bemühungen konnte einer Bewohnerin nicht mehr rechtzeitig geholfen werden, sie verstarb an einer Rauchgasvergiftung.

Der Angeklagte, der seit seiner Kindheit unter verschiedenen psychischen und körperlichen Erkrankungen litt, fand sich nun mit einer umfangreichen Mordanklage konfrontiert. Obwohl er beteuerte, dass Stimmen ihn zum Brandstiften veranlasst hätten, wurde er letztendlich zu 13 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht stufte ihn als zurechnungsfähig ein und ordnete zudem seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an.

Trotz der tragischen Folgen des Brandes und des Verlusts eines Menschenlebens, bleibt das Motiv des Täters ein Rätsel. Die Geschworenen konnten keine eindeutige Antwort finden, warum der junge Mann das Feuer gelegt hatte. Die innere Stimme, die er als Rechtfertigung für seine Tat angegeben hatte, wurde von Experten als unzureichend eingestuft und führte letztendlich zu einer harten Verurteilung.