6. Oktober 2024

Hunderte Opfer abgezockt mit falschem Auktionshaus

Ein 47-jähriger Mann hat unter dem Deckmantel von falschen Auktionshäusern insgesamt 282 Opfer betrogen und ihre Wertgegenstände entwendet. Vor Gericht in gab der normalerweise redselige Deutsche nur knappe Geständnisse ab: „Absolut schuldig. Ganz schuldig.“ Die Geschädigten zeigten sich alles andere als zufrieden mit dem Urteil, das dem Betrüger drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt, auferlegte.

Der Mann hatte sich als Auktionator ausgegeben und versprochen, Pelzmäntel, Teppiche, Gemälde, Gold und Schmuck für die Opfer zu versteigern. Stattdessen behielt er die Wertgegenstände für sich und verursachte so einen Schaden in Höhe von Hunderttausenden von Euro. Seine betrügerischen Machenschaften führte er professionell durch, mit Zeitungsinseraten, überzeugenden Webseiten und Verkaufsveranstaltungen in Kärnten.

Der Staatsanwalt erklärte, dass der Mann eine gewisse Expertise im Bereich Antiquitäten besaß und seine Kunden mit seinem Redegeschick überzeugte. Vor Gericht jedoch gab er sich wortkarg, aber geständig. Sein Verteidiger bestätigte, dass sein Mandant jedes Faktum zugab. Die Anklage umfasste 282 Punkte, darunter schweren gewerbsmäßigen Betrug, Unterschlagung, Vortäuschung einer Straftat und falsche Beweisaussage.

Trotz der zahlreichen Anklagepunkte und der Schwere der Taten erhielt der Betrüger ein vergleichsweise mildes Urteil. Die Geschädigten, die im Gerichtssaal anwesend waren, zeigten sich enttäuscht über die Strafe. Ein Teil der gestohlenen Wertgegenstände konnte bei dem Mann sichergestellt werden, darunter 600 Pelzmäntel, die in einem Kellerabteil in Müllsäcken versteckt waren. Die Kleidungsstücke waren jedoch von Schimmel und Motten befallen, sodass die rechtmäßigen Besitzer nur noch wenig Freude an ihrer Rückgabe hatten.

Der Betrüger arbeitet mittlerweile bei einem Mobilfunkanbieter und hat bereits die Hälfte seiner Gefängnisstrafe in Untersuchungshaft verbüßt. Sein Verteidiger plant, für die restlichen sechs Monate eine elektronische Fußfessel zu beantragen. Trotz des milden Urteils wird der Mann für seine Verbrechen zur Rechenschaft gezogen und muss die Konsequenzen seines Handelns tragen.