Im Wiener Landesgericht sorgt ein Oberösterreicher für Aufsehen, als er seine kontroversen Handlungen verteidigt. Dem 49-jährigen Obdachlosen wird vorgeworfen, vier Bombendrohungen abgesetzt und eine Auseinandersetzung mit Krankenhauspersonal gehabt zu haben. Er beruft sich auf seine Schizophrenie, doch ein psychiatrisches Gutachten kann diese Diagnose nicht bestätigen.
Die Anklagepunkte gegen den Mann sind ernst: Er soll Bombendrohungen in Lokalen abgesetzt haben, darunter auch in Bars, die hauptsächlich von Homosexuellen frequentiert werden. Nachdem er aus einem Lokal am Naschmarkt verwiesen wurde, alarmierte er den Notruf und gab an, dass eine Rohrbombe in 20 Minuten detonieren würde.
Nicht nur das Krankenhauspersonal, sondern auch Richter und Zeugen müssen sich mit den aggressiven und wirren Aussagen des Angeklagten auseinandersetzen. Er beschuldigt das Personal, ihn aufgrund seiner Obdachlosigkeit und Zugehörigkeit zur Minderheit der Roma schlechter behandelt zu haben. Trotz seiner Selbst-Diagnose von Schizophrenie und Depression kann ein eingeholtes psychiatrisches Gutachten keine geistigen Erkrankungen feststellen.
Die Verhandlung wird vertagt, um weitere Beweise zu sammeln und ein zweites psychiatrisches Gutachten zu erstellen. Der Fall des Oberösterreichers wirft Fragen auf über die Verantwortlichkeit von Personen mit psychischen Erkrankungen und die Bedeutung von objektiven medizinischen Diagnosen in Gerichtsverfahren.