19. September 2024

Brandstiftung im Wohnheim: Mordanklage nur erfunden?

In einem Wohnheim für psychisch Kranke in brach Ende November ein verheerender Brand aus, bei dem eine 68-jährige Bewohnerin vor Ort einer Rauchgasvergiftung erlag. Der mutmaßliche Brandstifter, ein 23-jähriger ehemaliger Bewohner der Einrichtung, muss sich nun einer sechsfachen Mordanklage vor Gericht stellen. Er behauptet, Stimmen hätten ihm befohlen, das Feuer zu legen – doch ist diese Behauptung glaubhaft?

Die Staatsanwältin schilderte vor Gericht eindringlich die dramatischen Szenen, als in der Nacht der Feueralarm im Wohnheim ausgelöst wurde. Ein Betreuer und Bewohner mussten hilflos mitansehen, wie die Flammen sich ausbreiteten. Für eine Bewohnerin kam leider jede Hilfe zu spät. Die Anklage lautet auf einmal Mord und fünf Mordversuche.

Der Angeklagte leidet nach eigenen Angaben seit seiner Kindheit an verschiedenen psychischen Krankheiten und behauptet, Stimmen hätten ihn zur Brandstiftung angestiftet. Doch ein psychiatrischer Gutachter ist der Meinung, dass der junge Mann trotz seiner Persönlichkeitsstörungen zurechnungsfähig ist und die Stimmen lediglich eine Ausrede seien. Die Frage nach dem Motiv für die Tat bleibt somit weiterhin ungeklärt.

Sollte der Angeklagte schuldig gesprochen werden, droht ihm eine lebenslange Haftstrafe und die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Die Beweisaufnahme und Vernehmung von Zeugen sollen im Verlauf des Prozesses Klarheit bringen. Es bleibt abzuwarten, ob am Ende des Prozesses die Frage nach dem Warum beantwortet werden kann.