26. Dezember 2024

Junge Wiener verprügeln Burschen und verschleppen ihn.

Am Donnerstagmittag wurden am Landesgericht in zwei junge Burschen im Alter von 16 und 20 Jahren zu unbedingten Haftstrafen von sechs bzw. zehn Monaten verurteilt. Diese beiden, ungeachtet ihres jugendlichen bzw. fast noch jugendlichen Alters, waren bereits zweimal wegen Raubes vorbestraft. Am 29. Mai 2023 spielten sie in die Rolle von Sittenwächtern, als sie einen damals 16-jährigen Jungen von einer Bank im Max-Winter-Park zerrten, zwangen ihn mitzukommen und schlugen ihn zusammen.

Die Angeklagten irrten sich, als sie vermuteten, dass ihr Opfer in einem Video zu sehen sei, das damals in den Sozialen Medien kursierte. Das Video zeigte einen jungen Mann beim Sex mit einer Elfjährigen, wobei der Mann die Szene mit seinem eigenen Handy filmte und ins Netz stellte. Der 16-Jährige beteuerte gegenüber den physisch überlegenen Burschen, dass er nicht die Person auf dem Video sei. Er verwies darauf, dass sein Bart anders aussah und er keine Narben am Oberkörper hatte.

Trotzdem führten die beiden Angeklagten und ein dritter Jugendlicher, der bereits in einem separaten Verfahren als Beitragstäter zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war, das Opfer in ein nahe gelegenes Gebäude und zückten dabei zwei Pistolen. Sie drohten dem 16-Jährigen, dass er ein „Loch im Bein“ haben werde, falls er versuchen sollte zu fliehen.

Als der 16-Jährige die ihm vorgeworfene Tat weiterhin vehement bestritt, brachten sie ihn in den Keller, wo er intensiver bedroht und eingeschüchtert wurde. Dabei wurde ihm eine Pistole gegen die Schläfe und eine weitere gegen den Bauch gedrückt. Obwohl der Jugendliche kein Geständnis ablegte, wurde er mit einem Faustschlag bestraft und erhielt mehrere heftige Fußtritte, nachdem er zu Boden gegangen war. Als er sich nicht mehr bewegte, rannten die Täter mit dem Handy ihres Opfers davon.

Vor einem Schöffensenat legten die Burschen nun umfassende Geständnisse ab. Dies wirkte sich bei der Strafbemessung mildernd aus, wie die Richterin in der Urteilsverkündung betonte. Die Schuldsprüche wegen schwerer Nötigung und dauernder Sachentziehung hinsichtlich des fremden Handys, das einer der beiden während der Flucht in ein Gebüsch geworfen hatte, sind bereits rechtskräftig.