Der zweite Durchgang im Prozess um das Wien-Attentat vom 2. November 2020 startet am Dienstag, bei dem vier Menschen starben und Dutzende verletzt wurden. Gegen drei Terrorhelfer wird nun neu verhandelt, obwohl ihre langjährigen Haftstrafen bestehen bleiben. Der Oberste Gerichtshof hatte Ende des Vorjahres die Urteile teilweise aufgehoben, da Verfahrensfehler festgestellt wurden. Die Männer wurden bereits im Februar 2023 wegen terroristischer Straftaten im Zusammenhang mit dem Mord verurteilt.
Im aktuellen Verfahren wird nun die Frage behandelt, ob die Angeklagten Mitglieder einer terroristischen Vereinigung oder kriminellen Organisation sind. Anwalt Elmar Kresbach argumentiert, dass die Beweislage diesbezüglich im ersten Rechtsgang unklar war. Die langjährigen Haftstrafen dürften jedoch bestehen bleiben, auch wenn die Verurteilungen möglicherweise angepasst werden.
Die Sicherheitsvorkehrungen im Wiener Landesgericht sind hoch, und es gilt ein Foto- und Videoverbot im Gerichtssaal. Im Gegensatz dazu wurden die beiden Hauptangeklagten bereits freigesprochen, was die Beteiligung an der terroristischen Vereinigung betrifft. Die Urteile gegen die drei Terrorhelfer werden für Donnerstag erwartet.