8. September 2024

Prozess: Lorenz K. kritisiert „Anwaltskitsch“ im Schreiduell.

Vor sieben Jahren überredete Lorenz K. einen 13-jährigen Deutschen dazu, ein Selbstmordattentat zu verüben. Trotz seiner Inhaftierung setzte er seine radikalisierende Tätigkeit fort und rief sogar zum Mord auf. Im Landesgericht gestand er, dass der IS seine Welt war. Der Prozess sorgte für Kontroversen zwischen der Verteidigung und dem Staatsanwalt. Der 25-jährige Lorenz K. steht erneut vor Gericht, dieses Mal wegen versuchter Anstiftung zum Mord, versuchter Anstiftung zur vorsätzlichen Gefährdung durch Sprengstoffe sowie der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation.

Bereits 2016 schickte er einen 13-jährigen Jungen mit einer Bombe auf einen . Glücklicherweise zündete die Bombe nicht, und der Junge überlebte. Dennoch wurde Lorenz K. zu neun Jahren Haft verurteilt. Der Staatsanwalt betonte, dass die Vorwürfe im aktuellen Verfahren identisch mit denen des ersten Verfahrens seien. Trotz seiner Inhaftierung verbreitete Lorenz K. weiterhin IS-Propaganda und radikalisierte Mitgefangene.

Sein Anwalt argumentiert, dass sein Mandant süchtig nach der Unterstützung und Aufmerksamkeit von Gleichgesinnten war. Als er Kontakt zu einem Mitangeklagten aufnahm, endete dies in einem weiteren Versuch, einen Terroranschlag zu verüben. Ein Teil seiner Haft verbrachte er mit einem bekannten Hassprediger, der ihn weiter radikalisierte. Rudolf Mayer, sein Verteidiger, kritisiert die Haftbedingungen, die es ermöglichten, dass Hassprediger im Gefängnis weiterhin Anhänger rekrutieren konnten.

Während des Prozesses gab Lorenz K. tiefe Einblicke in seine Radikalisierung und beschrieb den IS als seine Welt. Obwohl er Mitglied der terroristischen Organisation war, bestritt er, an der Anstiftung zum Mord beteiligt gewesen zu sein. Eine Verurteilung könnte ihm lebenslange Haft einbringen. Der Prozess soll mehrere Tage dauern.