5. Oktober 2024

Taxler sticht Hundebesitzer nieder: 3 Jahre Haft.

Ein Taxifahrer wurde am Mittwoch zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt, wobei ein Jahr unbedingt verbüßt werden muss, nachdem er im Zuge eines Streits einem Hundebesitzer ein Klappmesser in den Rücken gestochen hatte. Der Vorfall ereignete sich am 23. Jänner dieses Jahres in -, als der Taxifahrer den Verdacht hegte, dass der Hund des Mannes gegen die Stoßstange seines Taxis uriniert hatte.

Der Streit eskalierte, als der Taxifahrer den Hundebesitzer beleidigte und dieser daraufhin verbal konterte. Der Taxifahrer griff daraufhin zum Klappmesser und versuchte, auf den Mann einzustechen. Dieser konnte jedoch den Angriff abwehren, indem er seinen Unterarm hochhielt. Der Taxifahrer wechselte daraufhin das Messer in seine andere Hand und stach dem Opfer seitwärts in den Rücken, wodurch die Klinge sieben Zentimeter tief eindrang und die Milz nur knapp verfehlte.

Das Opfer bemerkte die Verletzung erst zu Hause und musste im Krankenhaus behandelt werden. Der Taxifahrer berief sich auf Notwehr, da er angab, dass der Hundebesitzer äußerst aggressiv und bedrohlich aufgetreten sei. Er behauptete, er habe das Messer nur zur Abschreckung gezeigt und habe nicht beabsichtigt, das Opfer schwer zu verletzen.

Der Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da der Taxifahrer Berufung eingelegt hat. Er betonte, dass er lediglich in einer Notwehrsituation gehandelt habe, da er befürchtet habe, dass sein Auto beschädigt werden könnte. Die genauen Umstände des Vorfalls werden weiterhin von den Behörden untersucht.