8. September 2024

Wiener Domina durch „Gschichtl“ in Haft

Ein Techniker, der nach einem berauschten Bordellbesuch sein Geld zurückforderte, ging mit falschen Angaben zur und verursachte damit eine Verkettung von Ereignissen, die nun zu seiner Verurteilung geführt haben. Der 54-jährige Mann hatte in einem Transsexuellen-Studio in eine Nacht voller Erinnerungslücken erlebt, bei der er insgesamt 19.300 Euro ausgegeben hatte. Als er nach dem Rausch feststellte, dass sein gesamtes Erspartes verschwunden war, entschied er sich, zur Polizei zu gehen, um sein Geld zurückzufordern.

Der Angeklagte behauptete vor den Beamten, dass er in jener Nacht betrogen worden sei und lieferte falsche Informationen, um sein Geld zurückzubekommen. Die Polizei führte die Ermittlungen aufgrund der Kontodaten zu einer Prostituierten, die fälschlicherweise festgenommen wurde. Trotz mehrerer Einvernahmen blieb der Mann bei seiner Version, was letztendlich zu seiner Verurteilung führte.

Der Richter sah den Tatbestand der falschen Beweisaussage als eindeutig erfüllt an und verurteilte den bislang unbescholtenen Angeklagten zu 15 Monaten bedingter Haft. Die Prostituierte, die unschuldig in Haft war, fordert nun 7350 Euro Anwaltskosten plus 18.000 Euro Schmerzensgeld auf dem Zivilrechtsweg ein. Der Vorfall zeigt, dass es im Landesgericht nichts gibt, was es nicht gibt, und zeigt die Konsequenzen von unüberlegtem Handeln in einer Nacht voller Erinnerungslücken.