Der Bestechungs- und Korruptionsskandal bei Wiener Wohnen wurde am Mittwochabend am Landesgericht mit zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen für die Hauptangeklagten abgeschlossen. Ein 58-jähriger Firmenchef, der von April 2011 bis 2013 Dutzende Werkmeister von Wiener Wohnen bestochen haben soll, sowie zwei enge Mitarbeiter des Unternehmers wurden jeweils zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Der Schöffensenat stellte fest, dass die Zuwendungen erfolgten, um die Werkmeister für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften bei Laune zu halten. Die drei Hauptangeklagten wurden daher wegen Vorteilszuwendung schuldig gesprochen. Der Richter bezeichnete die leugnende Verantwortung des Firmenchefs als einzigartig und völlig unglaubwürdig.
Drei Werkmeister, die sich bis zuletzt nicht schuldig bekannt hatten, erhielten bedingte Haftstrafen zwischen einem und drei Monaten aufgrund von Bestechlichkeit. Die unterschiedlichen Strafen wurden anhand des Ausmaßes der individuellen Bereicherung festgelegt, die zwischen 50 und 830 Euro lag.
Vor dem Prozessfinale wurden 40 ursprünglich mitangeklagte Werkmeister großteils diversioniell erledigt. Einige gestanden die Vorfälle und zeigten Reue, weshalb sie nicht verurteilt wurden. Einige wenige wurden mangels Beweisen freigesprochen.
Die Verteidiger baten um Bedenkzeit, während der Staatsanwalt vorerst keine Erklärung abgab. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Firma des 58-Jährigen hatte Aufträge für Wiener Wohnen erledigt und soll Werkmeister mit Tank- und Einkaufsgutscheinen sowie Sachwerten bestochen haben, um weitere Aufträge zu erhalten. Der Richter sprach von einer „Gutscheinverwaltung“ und erwähnte, dass drei bis fünf Prozent des Umsatzes maßgeblich für die Höhe der Bestechungen waren.