26. Dezember 2024

Jubilarin nach Geburtstagsfest wegen Lokalbewertungen angeklagt.

Die Feier einer Wienerin in der Innenstadt endete in einem Rechtsstreit, als sie eine Rechnung von 5763 Euro erhielt, obwohl sie mit dem Barbesitzer vereinbart hatte, dass die Gesamtkosten bei 3000 Euro liegen sollten. Die Frau war empört und beschuldigte den Betreiber des Lokals des Betrugs. Die Staatsanwaltschaft jedoch klagte die Gastgeberin an, da sie versucht hatte, den Barbesitzer mit negativen Bewertungen unter Druck zu setzen.

Die Jubilarin feierte ihren 40. Geburtstag mit 54 Freunden, und der Barbesitzer hatte zugesagt, dass er nichts von den Gästen kassieren würde, bis die Gesamtsumme von 3000 Euro erreicht war. Als die Rechnung jedoch deutlich höher ausfiel, war die Frau entsetzt. Sie drohte damit, schlechte Bewertungen zu verfassen, falls der Betreiber ihr nicht 1500 Euro zurückzahlen würde. Diese Aktion führte dazu, dass sie wegen versuchter schwerer Nötigung angeklagt wurde, was mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.

Im Gerichtsprozess betonte die Frau, dass sie nur ihr vereinbartes Budget einhalten wollte und dass die hohe Rechnung nicht gerechtfertigt sei. Ihr Strafverteidiger wies darauf hin, dass eine Umfrage unter den Gästen bestätigte, dass die Kosten nicht so hoch hätten sein dürfen. Letztendlich wurde die Frau freigesprochen, aber die Ermittlungen gegen den Gastronomen wurden fortgesetzt, da der Verdacht auf Betrug im Raum stand.

Der Barbesitzer behauptete, dass die 3000 Euro bereits gegen 22 Uhr aufgebraucht waren, aber die Frau bestand darauf, dass die Feier weitergehen sollte. Letztendlich wurde klar, dass die Situation kompliziert war und die Wahrheit nicht eindeutig festgestellt werden konnte. Der Fall wurde an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen, um den möglichen Betrug durch den Wirt genauer zu prüfen. Es bleibt abzuwarten, wie dieser Fall weitergeht und ob weitere rechtliche Schritte unternommen werden.