27. Dezember 2024

Haft wegen Schlägen vom eigenen Sohn

Über Jahre hinweg soll ein 18-Jähriger seine Mutter beleidigt, bedroht und körperlich angegriffen haben. Sogar seinen Hund setzte er auf die 64-Jährige an. Auch seine Großmutter blieb nicht verschont, obwohl er in diesem Fall freigesprochen wurde. Vor dem Landesgericht wird eine erschreckende Anklage vorgebracht: fortgesetzte Gewalt, gefährliche Drohungen, versuchter Raub. Der Staatsanwalt erklärt, dass all dies aus einem gewaltsamen innerfamiliären Streit heraus entstanden sei. Die Mutter des Angeklagten bestätigt im Zeugenstand, dass ihr Sohn schon seit seiner Jugend schwierig war. Sie musste ständig Nachhilfestunden bezahlen und er hat nie versucht, einen Job zu finden. Die Gewalttätigkeiten gegen die Großmutter werden ebenfalls thematisiert, wobei die ältere Dame sich weigert, gegen ihren Enkel auszusagen.

Die Mutter des 18-Jährigen berichtet detailliert über das zerrüttete Familienleben und betont, dass Geld oft ein Streitpunkt war. Der Angeklagte rechtfertigt sein Verhalten damit, dass er sich nur verteidigt habe, da seine Mutter gewalttätig sei. Er behauptet, dass die Vorwürfe erfunden seien. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Richtersenat halten diese Aussagen für unglaubwürdig und verurteilen den jungen Wiener zu 18 Monaten bedingter Haft wegen der Gewalt gegen seine Mutter. Sein Verteidiger legt sofort Berufung ein. In Bezug auf die Vorwürfe gegen die Großmutter wird der Angeklagte jedoch freigesprochen, da sie sich weigerte, gegen ihn auszusagen. Die Situation wirft ein grelles Licht auf die zerstörerische Dynamik innerhalb dieser Familie.