Ein 17-jähriger Jugendlicher wurde von der Staatsanwaltschaft Wien angeklagt, da er im vergangenen September am Wiener Hauptbahnhof einen terroristischen Anschlag geplant hatte. Die Behörde gab bekannt, dass die umfangreichen Ermittlungen und Vernehmungen des Beschuldigten ergeben haben, dass er aus Überzeugung und in Anlehnung an die Ziele der Terrororganisation Islamischer Staat gehandelt hat. Die Anklage bezieht sich daher auf den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Nach der Ankunft am Bahnhof hatte der junge Mann jedoch den Mut verloren und den geplanten Anschlag mit einem Kampfmesser nicht durchgeführt. Seine Aussagen deckten sich mit den übrigen Beweisen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Aus rechtlichen Gründen wurde das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer terroristischen Straftat eingestellt. Der Mann wurde einen Tag nach dem geplanten Anschlag festgenommen.
Dem 17-Jährigen wird jedoch zur Last gelegt, mehrfach Fotos von sich mit Symbolen der Terrororganisation IS und gewaltverherrlichende Videos in Chats und Chatgruppen veröffentlicht zu haben. In mindestens einem Fall wurden sogar Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoff und zur Durchführung von Anschlägen geteilt. Dadurch wird ihm die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sowie einer kriminellen Organisation vorgeworfen.
Die Strafe für diese Vergehen beträgt, unter Berücksichtigung des Alters des Angeklagten, bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht einzulegen.