22. Oktober 2024

Kindergarten: Neue Vorwürfe gegen Pädagoge im Fokus.

Ein Pädagoge eines städtischen Kindergartens in -, der bis Dezember 2023 im Zuge von Missbrauchsvorwürfen strafrechtlich ermittelt wurde, steht nun mit neuen Anschuldigungen konfrontiert. Auch die zuständige Magistratsabteilung 11 (MA 11) führte kürzlich ein internes Verfahren gegen ihn, welches drei Tage nach der Einstellung wieder aufgenommen wurde, nachdem ein Kind neue Vorwürfe gegen den Mann geäußert hatte, die aus der Zeit vor Beginn der vorherigen Ermittlungen stammen. Die MA 11 bestätigte die Berichte und betonte, dass die Vorwürfe sexuelle Übergriffe betreffen würden. Eine Sprecherin der MA 11, Ingrid Pöschmann, erklärte, dass ein Kind einem anderen Kind während einer Spielsituation von den Übergriffen erzählt habe. Die Vorfälle sollen sich zu einer Zeit ereignet haben, als der Pädagoge noch in der Einrichtung tätig war.

Der Pädagoge durfte seit 2021 nicht mehr mit Kindern arbeiten, da bereits zuvor ähnliche Vorwürfe aus dem Jahr 2021 gegen ihn erhoben worden waren. Nachdem die Ermittlungen der MA 11 wieder aufgenommen wurden, wurde eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht. Die Staatsanwaltschaft hatte im Dezember 2023 ein Verfahren gegen den Mann und einen weiteren Pädagogen aufgrund von Vorwürfen aus dem Jahr 2021 bezüglich des Verdachts des sexuellen Missbrauchs Unmündiger sowie Freiheitsentziehung eingestellt, da der Tatverdacht nicht erhärtet werden konnte. Das interne Verfahren gegen den Pädagogen dauerte bis ins laufende Jahr, da ein Maßnahmenkatalog erarbeitet werden musste, um festzulegen, ob der Mitarbeiter weiterhin für die Einrichtung arbeiten kann.

Der Fall hatte bereits 2022 für Aufsehen gesorgt und führte zur Neubesetzung der Leitung der städtischen Kindergärten (MA 10). Der damalige Stadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) äußerte Unzufriedenheit über das Krisenmanagement bezüglich des Verdachtsfalls. Die Staatsanwaltschaft sah damals keinen ausreichenden Tatverdacht, um die Ermittlungen fortzuführen, was auf das Gutachten eines psychologischen Sachverständigen zurückzuführen war, der keine verdachtserhärtenden Aussagen der Kinder feststellen konnte.