Vor dem Landesgericht Wien wurde erneut ein Fall von Polizeiübergriffen verhandelt, bei dem eine Klimaaktivistin nach einem Protest in Polizeigewahrsam geriet. Berichten zufolge soll die Aktivistin „ohne Grund“ von einer Polizistin im Intimbereich abgetastet worden sein. Das Wiener Verwaltungsgericht hat diese Handlung als rechtswidrig beurteilt, was bereits das dritte Mal ist, dass die Aktivisten der Letzten Generation in einem solchen Verfahren erfolgreich waren.
Die betroffene Aktivistin in diesem Fall ist die 25-jährige Jelena Saf. Ähnliche Vorfälle ereigneten sich bereits im Mai des vergangenen Jahres, als auch die Aktivistin Laila Fuisz (23) von einer Ordnungshüterin im Intimbereich abgetastet wurde. Auch sie konnte das Verfahren im Dezember für sich entscheiden.
Anwalt Clemens Lahner erklärte, dass das Verwaltungsgericht Wien die Handlung der Polizistin, die Aktivistin anzuweisen, ihre Unterhose herunterzuziehen, sowie das Abtasten durch die Unterhose hindurch als rechtswidrig eingestuft habe. Zudem habe die Beamtin die Türe offen gelassen, als Saf den Raum verließ, wodurch sie von anderen Personen im unbekleideten Zustand gesehen werden konnte.
Jelena Saf äußerte sich nach dem Gerichtsentscheidung zurückhaltend euphorisch und betonte, dass solche erniedrigenden Maßnahmen seitens der Polizei nicht nötig wären, wenn die Regierung endlich Maßnahmen zum Klimaschutz ergreifen würde. Anwalt Lahner fügte hinzu, dass das Gesetz auch für die Polizei gelte und nicht an der Schwelle zum Polizeianhaltezentrum ende.
Es wurde auch berichtet, dass die Polizei in ähnlichen Fällen bereits im September und Dezember letzten Jahres für rechtswidrige Maßnahmen, wie Nacktuntersuchungen, gerügt wurde. Ein Aktivist, der im vergangenen Frühjahr dazu gezwungen wurde, seine Unterhose auszuziehen, konnte ebenfalls vor Gericht erfolgreich sein. Die Polizei verteidigte sich damals damit, Superkleber in der Unterwäsche des Mannes vermutet zu haben.