Ein 21-jähriger Mann griff im Jänner 2023 völlig grundlos einen Trafikanten an, indem er ihn in der U-Bahn brutal attackierte, bis er zu Boden fiel. Anschließend trat der Täter mehrmals mit voller Wucht auf das Opfer ein. Das Wiener Landesgericht hat nun erneut über die Strafe des Angeklagten entschieden, die eine lange Haftstrafe und Unterbringung beinhaltet.
Ein Gutachter des Gerichts, Peter Hofmann, bezeichnete die Tat als einen Versuch, den anderen zu vernichten und mundtot zu machen. Der Angeklagte wurde als Intensivtäter mit einer explosiven und emotional instabilen Persönlichkeitsstörung beschrieben, die sich in seinen Gewalttaten widerspiegelte. Bereits bei einem früheren Prozess wurde festgestellt, dass er die maximale Gewalt anwandte, die ohne Waffe möglich ist, um sein Gegenüber zu vernichten.
Der Vorfall ereignete sich, als der Angeklagte von einem älteren Mann in der U-Bahn aufgefordert wurde, nicht so breitbeinig zu sitzen. Daraufhin griff er den 62-Jährigen an und verletzte ihn schwer. Aufgrund der extremen Gewalt wurde der Täter im August 2023 wegen Mordversuchs zu 15 Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich verletzte er drei weitere Männer ohne erkennbaren Grund. Aufgrund seiner hohen Gefährlichkeit wird er in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht.
Obwohl ein Schwurgericht das Urteil überprüfen muss, bleibt die Strafe bestehen, da die Schuld des Angeklagten unbestritten ist. Sein Verteidiger, Lukas Hruby, gab an, dass sein Mandant das Ausmaß seiner Taten zwar erkennt, die Strafe jedoch nicht nachvollziehen kann. Er begrüßt jedoch die Möglichkeit, eine dringend benötigte Psychotherapie während seiner Haftstrafe zu beginnen.
Das Opfer leidet auch weiterhin unter den Folgen des brutalen Angriffs und empfindet Unbehagen, wenn er täglich die U-Bahn benutzt. Die Erinnerung an die Gewalttat verfolgt ihn auch nach Monaten noch immer.