Der Antrag auf eine Maßnahmenvollzug-Entlassung für den zu lebenslanger Haft verurteilten Inzest-Täter Josef Fritzl (88) wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Wien am Montag erneut aufgehoben. Somit steht nun der Termin für eine weitere Anhörung fest. Am 30. April wird erneut darüber entschieden, ob der 88-Jährige bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen wird. Die Entscheidung wird erneut von einem Drei-Richterinnen-Senat getroffen, bei dem auch die Sachverständige Adelheid Kastner, der 88-Jährige selbst und seine Verteidigerin anwesend sein werden.
Die Entscheidung für eine mögliche Verlegung in den Normalvollzug basierte auf einem psychiatrischen Gutachten, das unter anderem eine attestierte Demenz bei Josef Fritzl feststellte. Dies würde seine geistige Abnormität überdecken. Der Dreiersonat befand, dass der 88-Jährige nicht mehr als gefährlich einzustufen sei und ebnete somit den Weg für eine potenzielle Unterbringung in einem Pflegeheim. Jedoch wurde der Antrag am Montag vom OLG abgelehnt, da ergänzende medizinische Unterlagen noch ausstehen.
Die Verteidigerin Astrid Wagner äußerte sich enttäuscht über die Entscheidung des Höchstgerichts und bezeichnete sie als nicht logisch nachvollziehbar. Sie betonte, dass es ein schlüssiges Gutachten gebe, welches nie angefochten wurde. Die Anwältin sieht die Ablehnung als unnötige Zeitverzögerung in einem gesellschaftspolitisch brisanten Fall.
Josef Fritzl wurde 2009 im Landesgericht St. Pölten wegen Mordes durch Unterlassung, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwerer Nötigung und Blutschande zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Inzestfall von Amstetten, in dem Fritzl seine Tochter fast 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen hielt, ist vielen bekannt.
Trotz des Rückschlags bleibt die Anwältin zuversichtlich, dass ihr Mandant körperlich ungefährlich und psychiatrisch stabil ist. Sie betont, dass es nicht nur um Josef Fritzl geht, sondern auch um andere, die einen Therapieplatz benötigen und momentan blockiert werden. Wagner ist überzeugt, dass ihr Mandant letztendlich zu 100 Prozent aus dem Maßnahmenvollzug entlassen wird. Es bleibt abzuwarten, ob dies bereits nach der Anhörung im April der Fall sein wird.