5. Mai 2024

Klage gegen Theater wegen Feuergefahr eingereicht.

Das fordert Schadenersatz in Höhe von insgesamt 94.493 Euro von Florian Teichtmeister, der im September 2023 wegen Besitz und Herstellung kinderpornografischer Dateien zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt wurde. Anwalt Manfred Arbacher-Stöger kritisiert, dass das Theater bereits seit 2021 vollständig über die Vorwürfe gegen Teichtmeister informiert war, aber erst jetzt Schadenersatz einfordert. Er wirft den Verantwortlichen vor, „Scheuklappen“ getragen zu haben.

Das Burgtheater gab in einer Stellungnahme vom 13. Januar 2023 an, dass sie Teichtmeister bereits im Herbst 2021 zu einem Gespräch vorgeladen hatten, nachdem sie erfahren hatten, dass er der in den Artikeln genannte Schauspieler war. Teichtmeister habe die Vorwürfe vehement bestritten und das Theater sei laut eigener Aussage von ihm getäuscht worden.

Anwalt Arbacher-Stöger argumentiert jedoch, dass das Burgtheater als Arbeitgeber die Verantwortung gehabt hätte, die Reißleine zu ziehen, als sie von den Vorwürfen erfahren hatten. Er wirft dem Theater vor, dies versäumt zu haben. Bei der Verhandlung im Arbeits- und Sozialgericht wurde deutlich, dass das Theater interne Kommunikationsmängel eingestanden hat.

Das Burgtheater berichtet von 1500 Hasspostings auf seinen Kanälen, die nach Teichtmeisters Anklage eingegangen seien. Es gab Drohanrufe und Anfeindungen, die das Theater stark belasteten. Allerdings wurden diese Hassposter nicht vor Gericht gebracht.

Obwohl das Theater Schadenersatz von Teichtmeister fordert, gibt dieser an, dass er finanziell nicht in der Lage sei, diesen zu zahlen, da sein Vater, der ihn zuvor unterstützt hatte, vor kurzem verstorben sei und er derzeit von Arbeitslosengeld lebe.