26. Dezember 2024

„Milde Ablenkung für übergriffigen Betreuer“

Ein ehemaliger Betreuer des Vereins „Jugend am Werk“ geriet vor Gericht, nachdem er einem Schützling eine Massage angeboten hatte, die deutlich über die Grenzen hinausging. Der 43-jährige Mann beteuerte, dass es keinerlei sexuelle Absichten hinter seinem Handeln gab. Trotzdem musste er sich vor Gericht verantworten, doch er kam ohne Verurteilung davon.

Der Mann führte bisher ein vorbildliches in : Er ist gelernter Koch, in einer langjährigen Partnerschaft und kümmert sich zusammen mit seinem Lebensgefährten um ein achtjähriges Pflegekind. Nachdem er eine Ausbildung zum Fachbetreuer für Jugendliche mit Beeinträchtigung absolviert hatte, arbeitete er beim Verein „Jugend am Werk“.

Doch sein beruflicher Erfolg und sein intaktes Familienleben wurden getrübt, als er einem seiner Schützlinge zu nahe kam. Aus Sorge lud er den jungen Mann zu sich nach Hause ein und bot ihm eine Massage an, da dieser über Rückenschmerzen klagte. Dabei berührte er den Intimbereich des Schützlings, ohne zu realisieren, dass sein Verhalten unangemessen war.

Obwohl der 43-Jährige beteuerte, dass die Massage keine sexuelle Komponente hatte, gestand er den Missbrauch seines Autoritätsverhältnisses ein. Die Richterin entschied auf Diversion mit 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit, Schadensgutmachung und Übernahme der Verfahrenskosten. Trotzdem wurde er nicht weiter bestraft.

Der ehemalige Betreuer wurde von seiner Position bei „Jugend am Werk“ entlassen und gab an, dass er nicht mehr in diesem Bereich arbeiten möchte.