Vor gut einem Jahr griff ein 35-jähriger Mann seine Eltern mit einem Messer an, würgte seinen Vater und hielt seiner Mutter das Messer an die Kehle. Trotz der schwerwiegenden Tat drohen ihm im Wiener Landesgericht nur drei Jahre Haft, da er zum Tatzeitpunkt unglaubliche fünf Promille Alkohol im Blut hatte. Ein Gutachter bezeichnete diesen Alkoholpegel als „eigentlich letal“. Die Mutter des Angeklagten sitzt besorgt im Gerichtssaal, während der Vater draußen auf und ab geht. Der 35-Jährige wird in Handschellen vorgeführt.
Der Vorfall ereignete sich am 6. Dezember des vergangenen Jahres. Die Staatsanwältin merkt an, dass es sich eigentlich um einen Mordversuch handelte. Der Verteidiger des Angeklagten erklärt jedoch, dass sein Mandant sich aufgrund des extrem hohen Alkoholkonsums nicht mehr an die Tat erinnern könne. Aufgrund dessen wird die Strafe deutlich gemildert.
Gemäß Paragraph 21 des österreichischen Strafgesetzbuches kann eine Handlung, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln begangen wurde, mit einer maximalen Freiheitsstrafe von drei Jahren geahndet werden. In diesem Fall wird der Angeklagte zusätzlich zu einer zweijährigen Haftstrafe in eine Einrichtung für Suchtkranke eingewiesen, um seine Alkoholabhängigkeit zu behandeln.
Der 35-Jährige konsumiert seit Jahren exzessiv Alkohol und versucht nun, sich Hilfe zu suchen. Die Ursache für seinen Alkoholmissbrauch liegt vermutlich in einer gescheiterten Ehe, die ihn bis heute belastet. Trotz seiner Erinnerungslücken bekennt er sich schuldig und zeigt Bereitschaft, an seiner Problematik zu arbeiten.