22. Oktober 2024

Schuld und drei Freisprüche für Taxifahrer

In einem Prozess am Landesgericht wurde ein Taxifahrer zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, nachdem er gestanden hatte, über mehrere Jahre hinweg betrunkene Fahrgäste vor Diskotheken ausgewählt und bestohlen zu haben. Zusammen mit zwei weiteren Taxifahrern im Alter zwischen 34 und 57 Jahren soll er vor allem auf hochwertige Armbanduhren der Kunden abgezielt haben. Insgesamt wurde ein Schaden von 350.000 Euro inkriminiert.

Der Hauptangeklagte wurde wegen gewerbsmäßigen schweren Diebstahls, eines versuchten Raubes sowie Urkundenfälschung und Geldwäsche schuldig gesprochen. Die beiden mitangeklagten Taxifahrer wurden hingegen freigesprochen, da die Opfer sich aufgrund ihres betrunkenen Zustands nicht eindeutig an die Täter erinnern konnten. Ein weiterer Mann wurde wegen Hehlerei angeklagt, jedoch konnte kein Zusammenhang mit dem Haupttäter festgestellt werden.

Die geplanten Taten wurden vom Gericht als erschwerend angesehen, ebenso wie die hohe Schadenshöhe, die Gewerbsmäßigkeit und der lange Tatzeitraum. Die Opfer hätten sich im Taxi sicher gefühlt und nicht damit gerechnet, bestohlen oder beraubt zu werden. Die vierjährige Haftstrafe wurde als angemessen erachtet und zur Gänze ausgesprochen.

Der Hauptangeklagte bat um eine Bedenkzeit von drei Tagen, während die Staatsanwältin keine Erklärung abgab. Somit sind die Urteile noch nicht rechtskräftig und könnten noch angefochten werden.