Die Staatsanwaltschaft (StA) Wien äußerte sich vor Medienvertretern zum tragischen Fall der drei am 23. Februar in einem Asia Studio in der Brigittenau ermordeten Sexarbeiterinnen. Behördensprecherin Nina Bussek betonte, dass die Ermittler nicht von einem religiösen Motiv ausgehen. Vielmehr stehe eine mögliche psychische Erkrankung des Tatverdächtigen im Raum, die durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden soll.
Die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit des 27-Jährigen, der die grausame Tat begangen haben soll, hängt von der Expertise des psychiatrischen Gutachtens ab. Es muss außerdem beurteilt werden, ob von dem Mann eine Gefahr ausgeht, um eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gemäß § 21 Absatz 1 StGB zu rechtfertigen.
Die Identität von zwei der Opfer wurde mittlerweile festgestellt – es handelt sich um eine österreichische und eine chinesische Staatsbürgerin. Die Identität des dritten Opfers, das illegal in Österreich war, bleibt weiterhin ungeklärt. Alle drei Frauen wurden mit mehreren Messerstichen getötet, wie Bussek unter Berufung auf das Obduktionsergebnis erklärte.