27. Juli 2024

Wiener muss 200 Euro für Lawinenauslösung zahlen.

Ein wurde im Februar 2023 bei hoher Lawinenwarnstufe dabei erwischt, wie er in einen ungesicherten Hang eingefahren ist. Das Berufungsgericht hat nun das Urteil bestätigt, wonach der Mann im Oktober 2023 am Pinzgauer Bezirksgericht Zell am See zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt wurde. Die Strafe wurde wegen grob fahrlässiger Gefährdung der körperlichen verhängt.

Der Vorfall ereignete sich im Skigebiet Schmittenhöhe, als der Mann mit seinem Sohn trotz Lawinenwarnstufe vier ins freie Gelände fuhr und eine Lawine auslöste. Der Angeklagte hatte sich bei der ersten Gerichtsverhandlung nicht schuldig bekannt und Berufung eingelegt. Die Berufung wurde nun abgewiesen, das Urteil ist rechtskräftig.

Bei dem Vorfall gelang es dem Mann und seinem Sohn, sich rechtzeitig aus dem Hang zu retten, bevor sie von den Schneemassen erfasst wurden. Die Pisten- und Bergrettung holte sie aus einem zurück auf die Piste. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann rücksichtsloses Verhalten vor, da er das seines Sohnes und anderer gefährdet habe.

Der Mann beteuerte vor Gericht, er habe die Lawine nicht ausgelöst und es habe keine Lawinenwarnstufe vier in dem Bereich gegeben, in dem sie unterwegs waren. Die verhängte Geldstrafe von 200 Euro setzt sich aus 50 Tagessätzen zu je vier Euro zusammen.