23. Dezember 2024

27-Jähriger bestreitet Syrien-Aufenthalt vor Gericht in Wien.

Ein junger Mann aus Tschetschenien soll im Alter von 18 Jahren im Jahr 2014 als IS-Sympathisant nach Syrien gereist sein und sich dort der Terrororganisation angeschlossen haben. Ein Datenblatt, das als Beweis vorgelegt wurde, deutet darauf hin. Trotzdem reicht dieses Dokument allein nicht aus, um eine Verurteilung zu begründen.

Der Angeklagte, nun 27 Jahre alt, wird mit einem beeindruckenden Aufgebot an Justizwachebeamten im Saal 11 des Landesgerichts vorgeführt. Die Richterin bemerkt dies und stellt fest: „Sind Sie so gefährlich? Offensichtlich schon, wenn ich mir das Aufgebot hier so anschaue.“ Der Mann wird mit Fußfesseln und Handschellen an einem Bauchgurt fixiert präsentiert.

Der Angeklagte hat eine lange Liste von Vorstrafen. Er verbrachte bereits 14 Jahre im Gefängnis und wurde zuletzt wegen versuchten Mordes an einem Justizwachebeamten in der Justizanstalt Stein zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er griff den Beamten mit einem Buttermesser an und rief dabei „Allahu Akbar“.

Die aktuellen Vorwürfe beziehen sich auf seine angebliche Mitgliedschaft beim IS und seine Reise nach Syrien im Jahr 2014. Ein Datenblatt der Terrororganisation legt nahe, dass er sich dort als Kämpfer engagiert hat. Seine Eltern appellierten angeblich an ihn, nach nur zwei Wochen nach Österreich zurückzukehren. Es wurden auch IS-Propagandamaterial und Foltervideos bei ihm gefunden.

Der Verteidiger des Angeklagten argumentiert, dass sein Mandant lediglich eine Freundin in Istanbul besucht habe und keine Verbindung zum IS habe. Er kritisiert die dürftige Beweislage und betont, dass es kaum Beweismaterial gibt. Der Schöffensenat entscheidet letztendlich, dass die Beweise nicht ausreichen und der Angeklagte im Zweifel nicht rechtskräftig freigesprochen wird.