In Wien-Liesing sorgte eine Gruppe junger Burschen über mehrere Monate hinweg für Angst und Schrecken in der Bevölkerung. Es kam zu Raubüberfällen, schweren Körperverletzungen und Nötigungen. Trotz der Verbrechen konnte nur einer der Täter, der über 14 Jahre alt war, vor Gericht gestellt werden. Aufgrund dieses Vorfalls wird erneut die Diskussion um die Senkung des Strafmündigkeitsalters politisch geführt.
Am Montag fand im Landesgericht Wien ein Prozess statt, bei dem nur ein Mitglied der Tätergruppe vor der Richterin Daniela Zwangsleitner stand. Die Mehrheit der Bande war unter 14 Jahre alt und somit nicht strafmündig.
Der Angeklagte, ein 15-jähriger Österreicher mit Migrationshintergrund, der äußerlich wie 18 aussieht, wurde beschuldigt, an verschiedenen Gewalttaten beteiligt gewesen zu sein. Die Opfer, darunter ein Mann, Jungen und eine Polizistin, wurden als Zeugen aufgerufen und berichteten von den Übergriffen, die sie durch den Mittelschüler und seine jüngeren Komplizen erleiden mussten.
Der Gewaltstreifzug begann im Sommer 2023, als die Gang ihre Opfer beim Höpflerbad in Wien-Liesing umzingelte, Geld raubte und sie dazu zwang, Fotos zu löschen und in einer Kabine zu bleiben. Im Oktober kam es zu weiteren Körperverletzungen, die angeblich aufgrund von Ehrenbeleidigungen ausgelöst wurden.
Höhepunkt der Gewalt war ein Bauchstich gegen einen erwachsenen Wiener im Dezember, bei dem der Angeklagte gestand, „ausgerastet“ zu sein. Trotzdem wurde ihm bewusste Stichführung vorgeworfen.
Das Urteil lautete auf 20 Monate bedingte Haft, wovon ein Monat fest wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verhängt wurde. Da der Jugendliche bereits in Untersuchungshaft saß, hatte er diese Strafe bereits verbüßt. Zusätzlich muss er Bewährungshilfe in Anspruch nehmen und an Männerberatung teilnehmen. Die Opfer wurden mit insgesamt 1620 Euro Schadenersatz entschädigt.