26. Dezember 2024

Wiener Anwälte protestieren gegen fehlende Aktenteile

In fordern renommierte Strafverteidiger einen besseren Zugang zu elektronischen Aktenteilen und kritisieren bürokratische Barrieren, die ihre Arbeit unnötig komplizieren. Die digitale Aktenführung hat zwar viele Vorteile wie die Einsparung von Zeit, Papier und Aufwand, jedoch können auch Systeme, die eigentlich Vereinfachung versprechen, zu Verkomplizierungen führen. Dies mussten die Strafverteidiger der Stadt am eigenen Leib erfahren.

Im Café Edison neben dem Landesgericht diskutieren mehrere Top-Juristen über die neuen Hürden, die sie bewältigen müssen. Eine Regelung der Staatsanwaltschaft Wien hat es seit dem 1. Februar erschwert, kompakte Informationen zum Verfahrensstand zu erhalten, da nun eine ständige Beantragung der Akteneinsicht erforderlich ist. Zudem werden Teile des elektronischen Akts von der als sensibel eingestuft, was bedeutet, dass wichtige Informationen wie der Strafregisterauszug der Klienten für die Verteidiger nicht mehr einsehbar sind.

Dieser Umstand stößt auf Unverständnis bei erfahrenen Anwälten wie Peter Philipp, Alexander Philipp, Rudolf Mayer, Philipp Wolm und Manfred Ainedter. Sie betonen die Bedeutung des Wissens über Vorstrafen ihrer Mandanten für ihre Arbeit und weisen darauf hin, dass der Oberste Gerichtshof bereits im August 2022 festgestellt hat, dass Einschränkungen der Akteneinsicht nicht mit dem Gesetz vereinbar sind. Die Anwälte sind sich einig, dass die Justiz durch unnötige Komplikationen die Effizienz und Wirksamkeit ihrer Arbeit beeinträchtigt, obwohl bisher funktionierende Prozesse unnötig verkompliziert werden.