27. Juli 2024

„Vertagung gefordert nach Kurz-Prozessstart Wien-Attentat“

Das Schussattentat in der Innenstadt vom 2. November 2020 steht erneut im Fokus der Justiz, da der Prozess gegen die Unterstützer des Attentäters wiederholt werden muss. Der Prozessauftakt im Wiener Landesgericht verläuft alles andere als reibungslos, denn bereits nach 20 Minuten wird die Verhandlung aufgrund von Startschwierigkeiten vertagt. Justizwachen und der Verfassungsschutz sind präsent, während der große Schwurgerichtssaal mit Pressevertretern gefüllt ist. Lediglich der Verteidiger des Zweitangeklagten fehlt zunächst, da er Termine vertauscht hatte, aber sich innerhalb von 20 Minuten einfinden konnte. Somit verzögert sich der Beginn der Neudurchführung des Terrorprozesses.

Drei der bereits rechtskräftig wegen Beihilfe zum Mord verurteilten Terrorhelfer müssen sich erneut vor Gericht verantworten, nachdem ihre Schuldsprüche wegen Verfahrensfehlern vom Obersten Gerichtshof aufgehoben wurden. Es ist jedoch unbestritten, dass die Männer einen Beitrag zum Wiener Attentat geleistet haben.

Als sich schließlich auch der Verfahrenshelfer des Zweitangeklagten einfindet, gestaltet sich der Start weiterhin schwierig. Die Vorbereitung mit seinem Mandanten war nicht möglich, da ein Treffen in der Justizanstalt erst für Dienstag geplant war. Der Wahlverteidiger des Mannes hatte kurzfristig das Mandat niedergelegt, da er nichts mehr für ihn tun konnte. Nach einer kurzen Beratung wird eine Vertagung des Prozesses gefordert.

Auch der Mandant von Anwalt Rudolf Mayer spricht sich für einen neuen Termin aus, da er keinen Zugang zu den Akten hatte und somit nicht angemessen auf den Prozess vorbereitet war. Der Richter entspricht dem Wunsch der verurteilten Terrorhelfer und vertagt die Verhandlung auf Donnerstag.