Am 14. Juni beginnt die Fußball-EM und die Vorfreude der Fans steigt ins Unermessliche. Doch viele Spiele werden am Nachmittag oder frühen Abend ausgetragen – zu einer Zeit, zu der die meisten noch bei der Arbeit sind. Die Frage stellt sich also: Darf man während der Arbeitszeit den Fernseher anschalten, um die Spiele zu verfolgen?
Ein Arbeitsrechtsexperte gibt Aufschluss darüber, was erlaubt ist und was nicht. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung, die es Arbeitnehmern erlaubt, während der Arbeitszeit Fußballspiele zu schauen. Es kommt jedoch auf den jeweiligen Arbeitsvertrag und die Betriebsvereinbarungen an. In manchen Unternehmen ist es beispielsweise erlaubt, die Spiele im Pausenraum oder in der Kantine zu verfolgen, während in anderen strikte Regeln gelten.
Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abzuklären, ob und unter welchen Bedingungen das Verfolgen der Fußball-EM während der Arbeitszeit gestattet ist. Denn im Zweifelsfall kann das unbefugte Schauen von Spielen während der Arbeit zu Konsequenzen führen. Daher gilt es, die Regeln und Absprachen im Unternehmen zu respektieren, um mögliche arbeitsrechtliche Probleme zu vermeiden.
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