Eine Wienerin feierte an ihrem 50. Geburtstag ausgelassen in einem Lokal in der Wiener Innenstadt. Nachdem sie zu tief ins Sektglas geschaut hatte, geriet sie in einen Streit mit einem Lokalgast, der sie beleidigte. Die Situation eskalierte, als die Frau den Inhalt ihres Sektglases auf das T-Shirt des Opfers schüttete und wild gestikulierte, wodurch das Glas zerbrach und den Mann am Hals verletzte. Vor Gericht brach die Angeklagte in Tränen aus und beteuerte, dass es sich um ein Missgeschick gehandelt habe.
Die Richter verurteilten die 50-Jährige zu einer milden Strafe von drei Monaten bedingter Haft, da sie bereits eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 2000 Euro geleistet hatte und sich zudem in einem Auswahlverfahren für einen neuen Job befand. Die Verteidigung betonte die Reue der Angeklagten und versicherte, dass ein derartiger Vorfall nie wieder vorkommen werde.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Trinkgläser in Auseinandersetzungen als Waffen eingesetzt werden. In anderen Fällen wurden Personen vor Gericht verurteilt, weil sie Biergläser oder abgebrochene Weingläser als Angriffswerkzeug verwendet hatten. Solche Vorfälle enden oft mit schweren Verletzungen und langjährigen Haftstrafen.