Ein Polizist soll während der Festnahme eines 19-Jährigen in Wien seinen Kopf zweimal mit voller Wucht gegen den Asphalt geschlagen haben, während drei weitere Beamte den jungen Mann zu Boden drückten. Die Amtshandlung wurde durch Videoaufnahmen festgehalten, da sich zuvor ein Mord am Tatort ereignet hatte. Der Angeklagte forderte vor Gericht einen Freispruch, den er schließlich auch erhielt.
Die Staatsanwältin klagte den 34-jährigen Polizisten des Missbrauchs der Amtsgewalt an, da er massive Gewalt gegenüber dem Opfer ausübte. Sie betonte, dass das Verhalten des Beamten nicht zu rechtfertigen sei und dass Polizisten darauf ausgebildet seien, auch in stressigen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren.
Der Vorfall ereignete sich in einem Copyshop in Simmering, wo kurz zuvor ein Mord verübt worden war. Der 19-Jährige wollte in den abgesperrten Tatortbereich, wurde jedoch von den Polizisten aufgehalten. Die Gewalthandlungen wurden von Medienteams und Überwachungskameras gefilmt, die deutlich zeigten, wie der Polizist den Kopf des jungen Mannes gegen den Boden schlug.
Der angeklagte Polizist bestritt die Vorwürfe und gab an, dass er den Unbeteiligten nur zu Boden gedrückt habe, da er sich gegen die Festnahme gewehrt habe. Er betonte, dass er möglicherweise zu stark gedrückt habe, jedoch nicht mit voller Absicht den Kopf des Opfers auf den Asphalt geschlagen habe.
Nach einer Stunde Beratung wurde der Polizist freigesprochen, da der Schöffensenat keinen wissentlichen Befugnismissbrauch sah und der Angeklagte laut ihrer Einschätzung nicht über das gerechtfertigte Maß an Gewalt hinausgegangen sei. Die Staatsanwältin zeigte sich entsetzt über das Urteil und legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, da sie der Meinung war, dass die Entscheidung nicht nach eingehender Beratung gefällt wurde.