Am Donnerstagmittag wurden zwei Burschen im Alter von 16 und 20 Jahren am Landesgericht Wien zu Gefängnisstrafen von sechs und zehn Monaten verurteilt. Der Grund für die Verurteilung war ein angebliches Sextape mit einer Elfjährigen, aufgrund dessen sie einen 16-Jährigen schwer misshandelten und ihn mit Schreckschusspistolen bedrohten. Dies war bereits das dritte Mal, dass der Jugendliche und der junge Mann wegen Gewaltdelikten vor Gericht standen.
Am 29. Mai nahmen die beiden österreichischen Täter zusammen mit einem Mittäter einen 16-Jährigen von einer Bank im Max-Winter-Park in der Leopoldstadt mit. Unter Androhung von Schreckschusspistolen brachten sie das Opfer in ein nahegelegenes Stiegenhaus und anschließend in den Keller. Schon auf dem Weg zum Stiegenhaus drohte einer der Angeklagten dem Opfer, dass es nicht weglaufen solle, da es ansonsten eine Verletzung am Bein haben würde, wie die Staatsanwaltschaft anklagt.
Warum genau der 16-Jährige zum Ziel wurde, ist unklar. Die Täter vermuteten, dass er auf einem Videomaterial zu sehen war, auf dem eine Elfjährige Geschlechtsverkehr mit einem älteren Mann hatte. Die Täter wollten, dass das Opfer zugibt, die Person in dem Sextape zu sein. Dabei wurde ihm eine Pistole an den Hals gedrückt, während der andere Angeklagte die Pistole gegen seine Rippen hielt, wie die Staatsanwaltschaft den brutalen Übergriff beschreibt.
Obwohl der Jugendliche beteuerte, dass er nicht die Person auf dem Video sei und darauf hinwies, dass sein Bart anders aussehe und er keine Narben am Oberkörper habe, wurden ihm schlimme Schläge mit Fäusten und Fußtritten zugefügt. Er erlitt Prellungen der Rippen, Verletzungen an der Schulter und Muskeln, Schwellungen, Schürfwunden an der Schläfe sowie Verletzungen im Bereich des Schädels. Als er regungslos am Boden lag, liefen die Täter mit seinem Handy davon.
In ihrem Prozess vor einem Schöffensenat in Wien waren die beiden Burschen nun umfassend geständig. Allerdings behaupteten sie, nicht die treibende Kraft hinter dem brutalen Übergriff gewesen zu sein. Stattdessen hätten sie sich von dem bereits vorher wegen des Vorfalls verurteilten Dritten überreden lassen, mitzumachen. „Sie übernehmen heute die Verantwortung dafür“, erklärte Anwalt Florian Kreiner, der Verteidiger des 20-Jährigen. Der Mittäter erhielt in seinem Prozess eine sechsmonatige bedingte Haftstrafe.
Der Jugendliche und der junge Mann kamen nicht so glimpflich davon. Der Ältere erhielt eine zehnmonatige unbedingte Zusatzstrafe, während sein Kollege sechs Monate Haft verbüßen muss. Die Verurteilungen wegen schwerer Nötigung und schwerer Körperverletzung sind rechtskräftig. In Bezug auf den Handyraub wurden die beiden freigesprochen, da laut Verteidiger Kreiner kein Bereicherungsvorsatz vorlag. Das Telefon warfen sie nämlich ins Gebüsch.