27. Juli 2024

Parkgebühr muss auch im Todesfall bezahlt werden.

Auch im Falle eines Todesfalls bleibt das Parken in der Kurzparkzone Wiens kostenpflichtig – eine Tatsache, die für die Witwe Britta S. nur schwer nachvollziehbar ist. In Zusammenarbeit mit der Ombudsfrau hat Krone+ genauer untersucht, ob das Parkometergesetz Ausnahmen vorsieht.